Zum Inhalt springen
  • 005a_039 Wiki
  • 005a_037 Kalender
  • 002_014 Bestellen
  • 007a_014 0Warenkorb
  • Passwort vergessen

    Ab 27. September in Kraft

    Gewährleistung und Garantie: Neue Informationspflichten

    Seit 27. September 2026 gelten neue Vorgaben zu Gewährleistung und Garantie.

      Das Wichtigste in Kürze

      Die neuen Vorgaben sind ebenfalls in der Empowering Consumers Directive (EmpCo) geregelt. Die gesetzliche Gewährleistung an sich ist nicht neu geregelt, wohl aber die Informationspflicht dazu. Im Laden muss ein EU-weit einheitlicher Hinweis auf die Gewährleistung gut sichtbar angebracht werden.

      Zusätzlich gibt es ein EU-Label für Haltbarkeitsgarantien von Herstellern.

      Gewährleistung und Garantie sind zweierlei

      Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer, wenn die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war. Für neue Waren gilt sie in der Regel zwei Jahre.

      Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges Versprechen, meist vom Hersteller, und ihre Bedingungen und Dauer legt der Garantiegeber fest. Sie kann zusätzliche Leistungen bieten, ersetzt aber nicht die gesetzliche Gewährleistung.

      Kurz: Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben; Garantie ist freiwillig.

      Die EU schreibt nun zwei einheitliche Informationsformen vor: eine Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und ein Label für Haltbarkeitsgarantien.

      Die Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung

      Sie informiert über das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung, ihre wichtigsten Elemente und die Mindestdauer von zwei Jahren, mit dem Hinweis, dass sie nach nationalem Recht länger sein kann.

      • Gestaltung: Wortlaut, Symbole, Farben und ein QR-Code bzw. Link zum europäischen Bürgerportal sind verbindlich vorgegeben (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960). Eigene Formulierungen oder Abwandlungen sind grundsätzlich nicht zulässig.
      • Im Laden: hervorgehoben aushängen, etwa als Plakat an gut sichtbarer Stelle oder neben der Kasse. Schwarz-weiß ist erlaubt, Mindestgröße ist A4. Direkt an der Ware muss die Mitteilung nicht angebracht werden.
      • Im Webshop: als gut sichtbare, allgemeine Erinnerung auf der Website, in Farbe.

      Zum Download: A4 Aushang "Gesetzliche Gewährleistung" – farbig

      Zum Download: A4 Aushang "Gesetzliche Gewährleistung" – schwarz-weiß

      Das Label für Haltbarkeitsgarantien

      Gewährt ein Hersteller eine Garantie, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, soll das für Käufer*innen auf einen Blick erkennbar sein. Das Label wird deshalb nur verwendet, wenn alle Punkte zutreffen:

      • Die Garantie kommt vom Hersteller und ist freiwillig,
      • sie ist kostenlos,
      • sie gilt für die gesamte Ware (nicht nur für einzelne Teile),
      • sie dauert länger als zwei Jahre.

      Ihr müsst Garantieversprechen nicht aktiv herausfinden. Es ist Aufgabe der Lieferanten, euch diese Garantien von sich aus mitzuteilen. Unseres Wissens nach verspricht derzeit nur Ticket to the Moon für einige ihrer Produkte eine Garantie, die unter die neue Mitteilungspflicht fällt.

      Das Garantie-Label muss produktnah angebracht werden und sollte euch vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.

      Das ist konkret zu tun

      • Hängt die EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung im Laden aus (mindestens  A4).
      • Prüft Informationen, die Lieferanten euch geben: Wird eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren gewährt? Dann fragt das jeweilige Garantie-Label an und platziert es beim Produkt.

      Was passiert bei Verstößen?

      Bei einem Verstoß gegen die EmpCo-Regeln droht in der Praxis nicht sofort ein staatliches Bußgeld aus heiterem Himmel. Wenn überhaupt, kommt meist zunächst eine Abmahnung – häufig von Wettbewerber*innen oder Verbraucherschutzverbänden. Ihr bekommt also Post mit der Aufforderung, die beanstandete Aussage zu ändern oder zu unterlassen. Die hohen Bußgelder, über die im Zusammenhang mit der EU-Regelung oft gesprochen wird, sind vor allem für größere und weit verbreitete Verstöße gedacht, die Verbraucher*innen in mehreren EU-Ländern betreffen. Für einen einzelnen Weltladen ist das in der Regel kein realistisches Szenario.

      Der Weltladen-Dachverband e.V. darf im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsberatung durchführen. Er übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Er schließt jegliche Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art aus, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sofern nicht seitens des Weltladen-Dachverbandes nachweislich ein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt.


      Datenschutz-Einstellungen

      Wir setzen auf weltladen.de Cookies ein und nutzen externe Webdienste für verschiedene Zusatzfunktionen. Hier können Sie steuern, inwiefern Sie uns hierfür die Erlaubnis erteilen möchten.
      Klicken Sie auf „Alle akzeptieren“, um auf unsere Webseite mit allen Zustimmungen zu gelangen. Klicken Sie auf „Einstellungen übernehmen“, um nur die ausgewählten Zustimmungen zu erteilen.

      Detailinfo

      Stand: 10/2026

      Diese Hinweise gelten für die unter *.weltladen.de erreichbaren Webseiten, im Folgenden benannt als „unsere Webseite“ oder „weltladen.de“.

      Wir setzen auf weltladen.de Cookies ein und nutzen externe Webdienste für verschiedene Zusatzfunktionen. Hier können Sie steuern, inwiefern Sie uns hierfür die Erlaubnis erteilen möchten. Abhängig von Funktion und Verwendungszweck können die Datenschutz-Optionen in drei Kategorien eingeteilt werden:

      Unbedingt erforderliche Funktionen

      Diese Cookies sind notwendig, damit Sie auf der Webseite navigieren und deren Funktionen verwenden können, zum Beispiel um sich anzumelden oder um Formulare auszufüllen. Unbedingt erforderliche Cookies benötigen nach geltendem Recht keine Einwilligung durch die Nutzerin oder den Nutzer.

      Performance-Cookies

      Diese Cookies sammeln Informationen über die Nutzung der Webseite, z. B. welche Seiten am häufigsten besucht werden und wie sich Besucherinnen und Besucher auf der Webseite bewegen. Sie helfen uns, weltladen.de so zu gestalten, dass Sie sich gut orientieren können und die gesuchten Informationen schnell finden.

      Eingebettete Module

      Wir binden auf der Website an einigen Stellen kleine Anwendungen, Spiele oder Videos ein, die nicht auf unserem Server liegen, sondern von externen Dienstleistern bereitgestellt werden. Einige dieser Module verwenden externe Cookies, weswegen wir hierfür Ihre Zustimmung benötigen.

      Auf unserer Webseite verwendete Funktionen

      Erforderliche Cookies

      Cookie Domain Domain Cookiename Name Lebensdauer [Tage] Dauer [Tage]
      service.weltladen.de cookietypes 356
      service.weltladen.de weltladen-cart 90
      service.weltladen.de wires Sitzung
      service.weltladen.de wires_challenge 30

      Performance-Cookies

      Cookie Domain Domain Cookiename Name Lebensdauer [Tage] Dauer [Tage]
      service.weltladen.de Matomo 386

      Eingebettete Module

      Cookie Domain Domain Cookiename Name Lebensdauer [Tage] Dauer [Tage]
      h5p.org H5P 712
      * Sonstige Module 356
      vimeo.com Vimeo 356
      gstatic.com, youtube.com, youtube-nocookie.com YouTube 356

      Datenschutzerklärung