Ab 27. September in Kraft
Gewährleistung und Garantie: Neue Informationspflichten
Das Wichtigste in Kürze
Die neuen Vorgaben sind ebenfalls in der Empowering Consumers Directive (EmpCo) geregelt. Die gesetzliche Gewährleistung an sich ist nicht neu geregelt, wohl aber die Informationspflicht dazu. Im Laden muss ein EU-weit einheitlicher Hinweis auf die Gewährleistung gut sichtbar angebracht werden.
Zusätzlich gibt es ein EU-Label für Haltbarkeitsgarantien von Herstellern.
Gewährleistung und Garantie sind zweierlei
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer, wenn die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war. Für neue Waren gilt sie in der Regel zwei Jahre.
Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges Versprechen, meist vom Hersteller, und ihre Bedingungen und Dauer legt der Garantiegeber fest. Sie kann zusätzliche Leistungen bieten, ersetzt aber nicht die gesetzliche Gewährleistung.
Kurz: Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben; Garantie ist freiwillig.
Die EU schreibt nun zwei einheitliche Informationsformen vor: eine Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und ein Label für Haltbarkeitsgarantien.
Die Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung
Sie informiert über das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung, ihre wichtigsten Elemente und die Mindestdauer von zwei Jahren, mit dem Hinweis, dass sie nach nationalem Recht länger sein kann.
- Gestaltung: Wortlaut, Symbole, Farben und ein QR-Code bzw. Link zum europäischen Bürgerportal sind verbindlich vorgegeben (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960). Eigene Formulierungen oder Abwandlungen sind grundsätzlich nicht zulässig.
- Im Laden: hervorgehoben aushängen, etwa als Plakat an gut sichtbarer Stelle oder neben der Kasse. Schwarz-weiß ist erlaubt, Mindestgröße ist A4. Direkt an der Ware muss die Mitteilung nicht angebracht werden.
- Im Webshop: als gut sichtbare, allgemeine Erinnerung auf der Website, in Farbe.
Zum Download: A4 Aushang "Gesetzliche Gewährleistung" – farbig
Zum Download: A4 Aushang "Gesetzliche Gewährleistung" – schwarz-weiß
Das Label für Haltbarkeitsgarantien
Gewährt ein Hersteller eine Garantie, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, soll das für Käufer*innen auf einen Blick erkennbar sein. Das Label wird deshalb nur verwendet, wenn alle Punkte zutreffen:
- Die Garantie kommt vom Hersteller und ist freiwillig,
- sie ist kostenlos,
- sie gilt für die gesamte Ware (nicht nur für einzelne Teile),
- sie dauert länger als zwei Jahre.
Ihr müsst Garantieversprechen nicht aktiv herausfinden. Es ist Aufgabe der Lieferanten, euch diese Garantien von sich aus mitzuteilen. Unseres Wissens nach verspricht derzeit nur Ticket to the Moon für einige ihrer Produkte eine Garantie, die unter die neue Mitteilungspflicht fällt.
Das Garantie-Label muss produktnah angebracht werden und sollte euch vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.
Das ist konkret zu tun
- Hängt die EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung im Laden aus (mindestens A4).
- Prüft Informationen, die Lieferanten euch geben: Wird eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren gewährt? Dann fragt das jeweilige Garantie-Label an und platziert es beim Produkt.
Was passiert bei Verstößen?
Bei einem Verstoß gegen die EmpCo-Regeln droht in der Praxis nicht sofort ein staatliches Bußgeld aus heiterem Himmel. Wenn überhaupt, kommt meist zunächst eine Abmahnung – häufig von Wettbewerber*innen oder Verbraucherschutzverbänden. Ihr bekommt also Post mit der Aufforderung, die beanstandete Aussage zu ändern oder zu unterlassen. Die hohen Bußgelder, über die im Zusammenhang mit der EU-Regelung oft gesprochen wird, sind vor allem für größere und weit verbreitete Verstöße gedacht, die Verbraucher*innen in mehreren EU-Ländern betreffen. Für einen einzelnen Weltladen ist das in der Regel kein realistisches Szenario.
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