Unsere Mitgliedschaft ist uns besonders wertvoll. Die angebotenen Materialien sind sehr hilfreich, das Weiterbildungsangebot enorm. Durch den Dachverband können wir nicht nur lokal, sondern deutschlandweit und international unsere Anliegen an Wirtschaft und Politik herantragen.
Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder des Weltladen-Dachverbandes ermöglichen mit ihren finanziellen Beiträgen die kontinuierliche Arbeit ihrer Interessenvertretung. Dank ihnen kann der Dachverband Service-Angebote für Weltläden verlässlich aufrechterhalten und stetig weiterentwickeln. Die Mitgliedsbeiträge machen etwa 30 % des Jahresbudgets aus und sind eine unverzichtbare Basis, um Fördermittel für Bildungs- und Kampagnenarbeit einwerben zu können.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages gilt die Beitragsordnung vom Januar 2017, die von der Mitgliederversammlung 2016 beschlossen wurde. Ein neues Beitragsmodell wurde bei der Mitgliederversammlung 2026 beschlossen und wird 2027 in Kraft treten. Es wird zeitnah im Download-Bereich abrufbar sein – die wesentlichsten Änderungen sind im Folgenden bereits angegeben, bei Fragen dazu meldet euch gerne.
Es gibt drei Gruppen von Mitgliedern im Weltladen-Dachverband, für die der Beitrag unterschiedlich berechnet wird:
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Der Beitrag für einen Weltladen setzt sich pro Kalenderjahr aus einem Sockelbeitrag und einem umsatzabhängigen Beitrag wie folgt zusammen:
A. Sockelbeitrag: € 120 pro Jahr (ab 2027: € 150)
B. umsatzabhängiger Teil des Beitrags: 1,1 % des Nettoumsatzes des Vorjahres (ab 2027: 1,15 %)Dabei sind A+B in der Summe auf einen Maximalbeitrag von € 1.900 gedeckelt (ab 2027: € 2.100).
Für Weltläden mit Filialen gilt eine separate Regelung.zu B.: Bemessungsgrundlage des umsatzabhängigen Teils des Beitrags:
Vom Nettoumsatz des Vorjahres können folgende Kosten abgezogen werden (ab 2027 wird der mögliche Kostenabzug erweitert):- Nettokaltmiete des Vorjahres
- Lohnkosten (Arbeitgeber-Brutto) des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes sowie laufende Fremdleistungen (Honorare) für Buchhaltung* und Ladenreinigung, jeweils des Vorjahres.
* Definition Fremdleistung (Honorare für Buchhaltung): Abzugsfähig sind nur die laufenden Buchhaltungskosten aus dem Geschäftsbetrieb, nicht die Kosten für die Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Bilanz, jährliche Steuererklärung).
Ein Weltladen hat
- einen eigenen, dauerhaft eingerichteten Verkaufsraum mit
- einem eigenen, direkten Zugang zum öffentlichen Raum und
- eine Mindesterreichbarkeit, d.h. Öffnungszeiten von mindestens 12 Stunden pro Woche.
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Eine Weltgruppe zahlt einen Fixbetrag in Höhe von € 150 pro Kalenderjahr.
Eine Weltgruppe hat
- keinen eigenen, dauerhaft eingerichteten Verkaufsraum und/oder
- keinen direkten Zugang zum öffentlichen Raum und/oder
- Öffnungszeiten von weniger als 12 Stunden pro Woche.
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Der Umsatz eines Filial-Weltladens wird dem Stammhaus (Hauptladen) zugerechnet. Je Filiale erhöht sich die Summe des Mitgliedsbeitrags um € 190 pro Jahr, sobald der Höchstbeitrag (Deckelung) insgesamt überschritten wird (ab 2027: Anhebung der Deckelung um € 250 pro Filiale).
Zum Schnuppern haben wir gesonderte Tarife
- Neue Mitglieder können einen pauschalen Beitrag von € 190,- (ab 2027: € 210,-) im ersten Kalenderjahr der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.
- Neu gegründete Weltläden können einen pauschalen Beitrag von jeweils
€ 190,- pro Kalenderjahr (ab 2027: € 210,-) für die ersten beiden Jahre der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.
Wir helfen bei außergewöhnlichen Investitionen
Die Weltläden von Morgen sind modern, attraktiv und nachhaltig. Wir wollen unsere Mitglieder dabei unterstützen, diesen Weg zu gehen. Daher gilt: Bei außergewöhnlichen Investitionen in die Weiterentwicklung des Ladens (wie insbesondere Umzug) können auf Antrag 30 % des umsatzabhängigen Beitrages für ein Jahr erlassen werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Weltladen-Dachverbandes.