Bilder und Texte, die mittels Künstlicher Intelligenz generiert wurden, unterliegen seit August 2026 einer Kennzeichnungspflicht. Sie ist in § 50 der EU KI Verordnung geregelt.
Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Texten:
Texte, die überwiegend durch KI erzeugt wurden und für die keine echte redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat, müssen gekennzeichnet werden. Ich denke, dass wir ohnehin keine Texte veröffentlichen, die nicht durch eine redaktionelle Kontrolle gegangen sind, aber ich denke es ist trotzdem gut, das zu wissen. Das gilt auch für Texte, die nicht vollständig KI-generiert sondern nur bearbeitet wurden.
Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Bildern:
Fotorealistisch wirkende KI-Bilder, die echte Personen oder Szenen zeigen könnten müssen immer gekennzeichnet werden. Faustregel: Könnte das Bild jemanden täuschen, weil es wie ein echtes Foto wirkt? Hierbei ist die Zielgruppe relevant, d.h. weniger technik-affine Menschen ordnen vielleicht Bilder, die andere als KI-Bild erkennen, als realistisch ein. Dies gilt auch für Bilder die nicht vollständig KI-generiert aber durch KI verändert wurden.