Ab 27. September in Kraft
EmpCo Richtlinie
Hier könnt ihr die Präsentation zur Online-Veranstaltung am 31. August herunterladen.
Mit diesem Handzettel könnt ihr eure Kund*innen zur EmpCo informieren. Der Handzettel hat ein A5 Format. Ihr könnt die Download
Was ist die EmpCo?
Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) ist eine EU-Richtlinie, die Verbraucher*innen besser vor irreführenden Umweltversprechen schützt:
- Sie verbietet allgemeine, irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Produkten: Zukünftig müssen beispielsweise Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „CO2-neutral“ beleg- und nachprüfbar sein. Das Verbot betrifft größtenteils umweltbezogene Angaben, aber auch Aussagen zu sozialen Aspekten eines Produktes.
- Sie stellt neue Anforderungen an Zertifizierungssysteme und Nachhaltigkeitssiegel: Unternehmenseigene Nachhaltigkeitssiegel sind zukünftig nur noch zulässig, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruht, das bestimmte Anforderungen erfüllt (z.B. Überprüfung durch Dritte und ein gleichberechtigter Zugang zum Markt).
In Deutschland wurden die europäischen Vorgaben im „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) umgesetzt und treten am 27. September dieses Jahres in Kraft.
Verstöße gegen die EmpCo werden in Deutschland durch Mitbewerber, Verbraucherschutzzentralen und die Wettbewerbszentrale angezeigt. Möglich sind auch Abmahnverfahren von Anwaltskanzleien. Sie gilt nur für den Business-to-Consumer Bereich und betrifft somit ausschließlich die direkte Kommunikation mit Verbraucher*innen.
Insbesondere die neuen Anforderungen an Nachhaltigkeitslabel und Zertifizierungssysteme haben Auswirkungen auf den Fairen Handel. Teilweise sind durch die EmpCo Anpassungen an unternehmenseigenen Siegeln, Produktverpackungen, Zertifizierungssystemen und Werbeaussagen notwendig.
Claims im Fairen Handel
Claims: Unter einem Claim versteht man einen kurzen, einprägsamen Satz, der das Versprechen, die Identität oder den besonderen Nutzen einer Marke oder eines Produkts kommuniziert.
Beispiel: Gemeinsam. Gerecht. Handeln.
Für Claims gilt, dass sie nach Inkrafttreten der Empco auf Anfrage nachprüfbar sind.
Bewertungen von Beispiel-Claims nach anwaltlicher Überprüfung:
- Gemeinsam. Gerecht. Handeln.: ist unbedenklich und kann unserer Meinung nach weiterhin verwendet werden
- Sechsmal mehr Wertschöpfung bleibt im Ursprungsland des
Kakaos: Diese Aussage kann als irreführend wahrgenommen werden und sollte sicherheitshalber nicht verwendet werden. - Jeder Kauf unterstützt den nachhaltigen Kakaoanbau: Der Begriff "nachhaltig" ist zu allgemein und sollte, wenn überhaupt, nur zusammen mit weiteren Erklärungen verwendet werden.
- Weltladen als Fachgeschäft des Fairen Handels: Gilt als unproblematisch.
- 100 Prozent Fairer Handel: Sollte nur verwendet werden, wenn nachweisbar. Wir raten von einer Verwendung ab.
Siegel und Label
Dieses Emblem basiert nicht auf einer externen Zertifzierung und ist somit nicht EmpCo-konform.
Das derzeitige Monitoring-System der WFTO ist nicht EmpCo-konform. Die WFTO hat ein neues, unabhängiges Zertifizierungssystem entwickelt, das zukünftig die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie erfüllt.
Organisationen, die die neue Zertifizierung der WFTO erfolgreich abschließen, können weiterhin das WFTO-Siegel auf ihren Verpackungen verwenden. Das trifft derzeit auf El Puente zu. Im Prozess der Zertifzierung oder auf der Warteliste befinden sich die Gepa, WeltPartner, Artisan Community, EZA, Heidekönigin, Isuna, Kipepeo bio & fair, Zotter und Frida Feeling.
Nach unserer Information ist das Small Producers’ Symbol (SPP Global) so konzipiert, dass es die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie erfüllt. Das Vergabesystem von SPP Global arbeitet nach dem Prinzip der Drittparteien-Zertifizierung (Third-Party Verification). Das bedeutet: SPP Global legt zwar die Regeln und Standards fest, führt die eigentlichen Kontrollen und Audits vor Ort aber nicht selbst durch. Stattdessen wird das System von unabhängigen, international akkreditierten Zertifizierungsstellen (Certification Bodies) geprüft.
Naturland und Naturland Fair basieren auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängigen, regelmäßigen Kontrollen, öffentlich einsehbaren Kriterien und diskriminierungsfreiem Zugang. Da Naturland zudem über die EU-Öko-Verordnung hinausgeht (bzw. bei Naturland Fair zusätzlich soziale Kriterien wie faire Löhne und Arbeitsbedingungen abdeckt), gelten beide Siegel laut deutscher Gesetzesbegründung zur EmpCo-Umsetzung als Beispiel für eine "anerkannte Umwelthöchstleistung". Damit sind sie aus unserer Sicht EmpCo-konform.
Das Siegel basiert auf einem Zertifizierungssystem mit mindestens jährlicher, verbindlicher Kontrolle durch unabhängige Kontrollstellen sowie zusätzlichen Stichprobenkontrollen und öffentlich einsehbaren Verbandsrichtlinien – genau das verlangt die EmpCo-Richtlinie von einem zulässigen Nachhaltigkeitssiegel. Da Bioland zudem über die EU-Öko-Mindeststandards hinausgeht (u. a. verbindliche jährliche Tierwohlkontrollen auf allen tierhaltenden Betrieben), ist es EmpCo-konform, solange die begleitende Werbeaussage konkret bleibt und keinen falschen Eindruck einer Selbstverständlichkeit erweckt.
Der Begriff "Bio" ist gesetzlich durch die EU-Öko-Verordnung geregelt und gilt laut deutscher Gesetzesbegründung zur EmpCo-Umsetzung bei Einhaltung der Vorgaben als "anerkannte Umwelthöchstleistung". Eine weitergehende Erläuterung ist damit nicht erforderlich, solange die Vorgaben der Verordnung eingehalten werden.
Wir empfehlen, diesen Aufkleber im Laden und auch auf der Website nicht mehr zu verwenden, da es sich bei diesen Überprüfungen nicht um ein externes Zertifizierungssystem gehandelt hat.
Logo anerkannter Lieferant
Der Lieferantenkatalog, als Anerkennungsverfahren des WL-DV, erfüllt nicht die Kriterien eines Zertifizierungssystem, wie sie durch die EmpCo-Richtlinie vorgegeben werden. Es fehlen (als wesentliche Elemente) die Zertifizierung und Überwachung der Standards durch einen unabhängigen Dritten.
Beim Lieferantenkatalog handelt es sich allerdings um ein internes Qualitätssicherungssystem von Fair-Handels-Lieferanten. Er ist die Lieferantenauswahl der Mitglieds-Weltläden des Verbands und richtet sich damit in der Kommunikation ausschließlich an Weltläden und nicht an Verbraucher*innen. Er wurde nicht konzipiert, um die Bedingung der EmpCo zu erfüllen oder belegen.
Die Anerkennung als Lieferant durfte noch nie in der Kommunikation mit Verbraucher*innen als Produktkennzeichnung und als Werbung verwendet werden. Beim Logo „Anerkannter Lieferant“ handelt es sich nicht um ein Produktsiegel, auch wenn es in der Vergangenheit unzulässigerweise vereinzelt auf Produkten verwendet wurde.
Um eventuelle Unklarheiten in Bezug auf die EmpCo zu vermeiden, wird die Wort-Bild-Marke „Anerkannter Lieferant“ ab September 2026 nicht mehr verwendet. Die Formulierung "Vom Weltladen Dachverband anerkannter Lieferant" darf jedoch im Fließtext weiterverwendet werden. Die Lieferanten sind hierzu informiert worden.
Informationen von anerkannten Lieferanten
Zur WFTO-Zertifizierung: El Puente ist bisher der einzige Lieferant, der das neue EmpCo-konforme WFTO-Zertifizierungsverfahren durchlaufen hat. Bei allen anderen WFTO-Mitgliedern, die mit dem WFTO-Logo auf Produkten werben, empfehlen wir dieses aktuell zu überkleben.
- Akar hat per Newsletter darüber informiert, dass ihre Produkte, Werbematerialen und
-aussagen den Anforderungen der EmpCo entsprechen. - Artisan Community hat die Weltläden über E-Mail informiert. Verschiedene Zeichen und Aussagen müssen überklebt werden. Genauere Infos findet ihr hier.
- Bad Boyz: Die Produkte (Sportbälle), Werbematerialen und -aussagen entsprechen laut eigener Aussage den Anforderungen der EmpCo.
- Chotanagpurgruppe: Das Zeichen "Anerkannter Lieferant", das WFTO-Logo sowie das Zeichen mit Weltkugel und Händen im Kreis müssen überklebt werden, siehe Beispiel.
- Contigo hat per Newsletter darüber informiert, dass das "Fair Trade by CONTIGO" und weitere Zeichen extern überprüft und damit empcokonform sind.
- El Puente ist inzwischen WFTO
-zertifiziert , so dass das WFTO-Siegel weiterhin sichtbar sein darf. Für die Zeichen „Fair Handcrafted“, „El Puente Fair Trade“ sowie „El Puente Fair Bio“ ist El Puente zuversichtlich, hat El Puente ebenfalls den Zertifizierungsprozess abgeschlossen. Überklebt werden müssen "People + Planet First“, die Stempel „El Puente Fair Vegan Bio“ und „El Puente Fair Vegan“ sowie das Symbol "Klimaneutral – vom Feld bis in die Tüte". Hier sind die Informationen zusammengestellt. - Die Fair-Handel GmbH hat über E-Mail kommuniziert und stellt auf Anfrage Etiketten zum Überkleben zur Verfügung.
- Das Fairkauf Handelskontor hat per E-Mail diese Anleitung kommuniziert.
- Frida Feeling befindet sich im Zertifizierungsprozess mit der WFTO. Bei Fragen könnt ihr euch direkt beim Lieferanten melden.
- Die GEPA wird das fair+ Zeichen nicht weiterführen. Infos zur Empco-Konformität findet ihr hier.
- Globo informiert in diesem Schreiben darüber, dass das WFTO-Siegel und verschiedene Aussagen auf Produkten entfernt/überklebt werden müssen.
- Eine Info von Greenbomb findet ihr hier.
- Die Produkte, Werbematerialen und -aussagen von mama africa entsprechen laut eigener Aussage den Anforderungen der EmpCo.
- Melawear gibt an, dass die Verpackungen der Super Sustainable Socks zu überkleben sind. Weitere Infos gibt es direkt bei Melawear.
- Ticket to the Moon hat über seinen Newsletter informiert zu Werbeaussagen und zur Garantie informiert und stellt hier Informationen zur Verfügung.
- Informationen von Trusted Craft findet ihr hier.
- WeltPartner ist WFTO-Mitglied und wird die Zertifzierung voraussichtlich in den nächsten Wochen abschließen. Für die Zeichen „fair+bio“ und „fair gehandelt“ konnte WeltPartner den Zertifizierungsprozess rechtzeitig abschließen, die Zeichen sind daher empcokonform. Im B2B
-Bereich der WeltPartner-Website findet ihr weitere Informationen.
Diese Angaben basieren auf Informationen der Lieferanten. Da uns nicht jede Info erreicht, können wir leider nicht sicherstellen, dass diese Angaben jederzeit auf dem neuesten Stand sind. Wir freuen uns, wenn ihr uns zusätzliche Informationen weiterleitet. Bei Rückfragen wendet euch am besten direkt an die jeweiligen Lieferanten.
Ergänzung zur Richtlinie: Bundestagsbeschluss vom 24. September
Der Bundestag hat am 24. September 2026 eine Ergänzung zur EmpCo-Richtlinie beschlossen, die in § 15b UWG umgesetzt wird. Demnach können Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen für nicht EmpCo-konforme Produkte und Verpackungen, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr (also auf den Markt) gebracht wurden, die Verhältnismäßigkeit in Betracht ziehen. Zu berücksichtigen sind zum Beispiel die Schwere des Verstoßes, die Bemühungen des Unternehmers um Beseitigung, die Kosten der Beseitigung und die damit verbundenen Umweltbelastungen. Diese Regelung gilt bis zum 26. September 2028.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Abverkaufsfrist oder um eine echte Übergangsfrist.
Quellen u.a.
https:
Klappkarte "Was ist fair?"
Allen Weltläden, die unsere Klappkarte "Was ist fair?" nutzen, empfehlen wir, diese nicht mehr zu verwenden, da sie nicht mehr aktuell ist.
Das ist konkret zu tun
Da die EmpCo-Regeln einen großen Spielraum zulassen, ist es schwer zu beurteilen, wie in der Rechtsprechung bestimmte Aussagen und Siegel bewertet werden. Letztendlich werden wir das erst nach dem 27. September 2026 wissen.
Wir empfehlen euch jedoch, nach Möglichkeit Produkte mit nicht mehr zulässigen Siegeln und Labels nach dem 27. September nicht mehr im Laden zu führen oder nicht mehr zulässige Siegel zu überkleben. Einige Lieferanten stellen dafür Aufkleber zur Verfügung.
Checkt auch eure Website und eure letzten Instagram-Posts.
Bei Fragen zu einzelnen Produkten, Verpackungen und Siegeln fragt am besten direkt bei euren Lieferanten nach.
Was passiert bei Verstößen?
Bei einem Verstoß gegen die EmpCo-Regeln droht in der Praxis nicht sofort ein staatliches Bußgeld aus heiterem Himmel. Wenn überhaupt, kommt meist zunächst eine Abmahnung – häufig von Wettbewerber*innen oder Verbraucherschutzverbänden. Ihr bekommt also Post mit der Aufforderung, die beanstandete Aussage zu ändern oder zu unterlassen. Die hohen Bußgelder, über die im Zusammenhang mit der EU-Regelung oft gesprochen wird, sind vor allem für größere und weit verbreitete Verstöße gedacht, die Verbraucher*innen in mehreren EU-Ländern betreffen. Für einen einzelnen Weltladen ist das in der Regel kein realistisches Szenario.
Der Weltladen-Dachverband e.V. darf im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsberatung durchführen. Er übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Er schließt jegliche Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art aus, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sofern nicht seitens des Weltladen-Dachverbandes nachweislich ein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt.