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    Ab 27. September in Kraft

    EmpCo Richtlinie

    An dieser Stelle informieren wir euch über die Auswirkungen der neuen EmpCo-Richtlinie. Wir aktualisieren die Seite regelmäßig, sobald uns neue Informationen erreichen.

      Hier könnt ihr die Präsentation zur Online-Veranstaltung am 31. August herunterladen.

      Mit diesem Handzettel könnt ihr eure Kund*innen zur EmpCo informieren. Der Handzettel hat ein A5 Format. Ihr könnt die Download-Datei als A4 Datei ausdrucken und erhaltet dann jeweils zwei Handzettel nebeneinander.

      Was ist die Empco?

      Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EMPCO) ist eine EU-Richtlinie, die Verbraucher*innen besser vor irreführenden Umweltversprechen schützt:

      • Sie verbietet allgemeine, irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Produkten: Zukünftig müssen beispielsweise Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „CO2-neutral“ beleg- und nachprüfbar sein. Das Verbot betrifft größtenteils umweltbezogene Angaben, aber auch Aussagen zu sozialen Aspekten eines Produktes. 
      • Sie stellt neue Anforderungen an Zertifizierungssysteme und Nachhaltigkeitssiegel: Unternehmenseigene Nachhaltigkeitssiegel sind zukünftig nur noch zulässig, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruht, das bestimmte Anforderungen erfüllt (z.B. Überprüfung durch Dritte und ein gleichberechtigter Zugang zum Markt).

      In Deutschland wurden die europäischen Vorgaben im „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) umgesetzt und treten am 27. September dieses Jahres in Kraft.

      Verstöße gegen die EmpCo werden in Deutschland durch Mitbewerber, Verbraucherschutzzentralen und die Wettbewerbszentrale angezeigt. Möglich sind auch Abmahnverfahren von Anwaltskanzleien. Sie gilt nur für den Business-to-Consumer Bereich und betrifft somit ausschließlich die direkte Kommunikation mit Verbraucher*innen.

      Insbesondere die neuen Anforderungen an Nachhaltigkeitslabel und Zertifizierungssysteme haben Auswirkungen auf den Fairen Handel. Teilweise sind durch die EmpCo Anpassungen an unternehmenseigenen Siegeln, Produktverpackungen, Zertifizierungssystemen und Werbeaussagen notwendig. 

      Claims im Fairen Handel

      Claims: Unter einem Claim versteht man einen kurzen, einprägsamen Satz, der das Versprechen, die Identität oder den besonderen Nutzen einer Marke oder eines Produkts kommuniziert.

      Beispiel: Gemeinsam. Gerecht. Handeln.

      Für Claims gilt, dass sie nach Inkrafttreten der Empco auf Anfrage nachprüfbar sind.

      Bewertungen von Beispiel-Claims nach anwaltlicher Überprüfung:

      • Gemeinsam. Gerecht. Handeln.: ist unbedenklich und kann unserer Meinung nach weiterhin verwendet werden
      • Sechsmal mehr Wertschöpfung bleibt im Ursprungsland des
        Kakaos: Diese Aussage kann als irreführend wahrgenommen werden und sollte sicherheitshalber nicht verwendet werden.
      • Jeder Kauf unterstützt den nachhaltigen Kakaoanbau: Der Begriff "nachhaltig" ist zu allgemein und sollte, wenn überhaupt, nur zusammen mit weiteren Erklärungen verwendet werden.
      • Weltladen als Fachgeschäft des Fairen Handels: Gilt als unproblematisch.
      • 100 Prozent Fairer Handel: Sollte nur verwendet werden, wenn nachweisbar. Wir raten von einer Verwendung ab.

      Siegel und Label

      Die GEPA wird sich von diesem (Marken-) Zeichen trennen, da es die Kommunikationsstrategie der GEPA abbildete und kein extern geprüftes Zertifizierungssystem ist. Hier geht es zur GEPA Kund*innen-Info vom Mai 2026. Handwerksprodukte werden ab Herbst 2026 ohne das fair+ Zeichen ausgeliefert. Ihr könnt die Produktanhänger entweder selbst entfernen oder kleine fair+-Zeichen mit Filzstift übermalen. Seit dem 1. Juli erfolgen die Lebensmittel-Lieferungen und seit 1. September auch die Handwerksartikel einheitlich im neuen Verpackungsstand.

      Weitere Informationen könnt ihr regelmäßig dem GEPA-Einkaufsnewsletter entnehmen.

      Gemeinsam mit einer unabhängigen Zertifizierungsorganisation hat WeltPartner einen Zertifizierungsprozess für die WeltPartner-Produktauszeichnungen „fair+bio“ und „fair gehandelt“ gestartet. Auch fairafric wird den Zertifizierungsprozess durchlaufen.

      Nach aktuellem Stand kann dadurch voraussichtlich der überwiegende Teil der WeltPartner-Produkte auch künftig mit den bestehenden Produktauszeichnungen verkauft werden.
      Ein Überkleben von Verpackungen wird voraussichtlich nicht oder allenfalls bei wenigen Einzelprodukten erforderlich sein.

      El Puente wird sich von diesem (Marken-) Zeichen trennen, da es die Kommunikationsstrategie von El Puente abbildete und kein extern geprüftes Zertifizierungssystem ist.

      Dieses Emblem basiert nicht auf einer externen Zertifzierung und ist somit nicht empcokonform.

      Das derzeitige Monitoring-System der WFTO ist nicht EmpCo-konform. Die WFTO entwickelt derzeit ein neues, unabhängiges Zertifizierungssystem, das zukünftig die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie erfüllen soll.

      Organisationen, die die Zertifizierung der WFTO erfolgreich abschließen, können weiterhin das WFTO-Siegel auf ihren Verpackungen verwenden. Derzeit befinden sich nach unseren Informationen die Gepa, El Puente, WeltPartner, Globo und Artisan Community, EZA, Heidekönigin, Isuna, Kipepeo bio & fair, Zotter und Frida Feeling im Prozess der Zertifizierung oder auf der Warteliste.

      Nach unserer Information ist das Small Producers’ Symbol (SPP Global) so konzipiert, dass es die Anforderungen der EU-EmpCo-Richtlinie erfüllt. Das Vergabesystem von SPP Global arbeitet nach dem Prinzip der Drittparteien-Zertifizierung (Third-Party Verification). Das bedeutet: SPP Global legt zwar die Regeln und Standards fest, führt die eigentlichen Kontrollen und Audits vor Ort aber nicht selbst durch. Stattdessen wird das System von unabhängigen, international akkreditierten Zertifizierungsstellen (Certification Bodies) geprüft.

      Naturland und Naturland Fair basieren auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängigen, regelmäßigen Kontrollen, öffentlich einsehbaren Kriterien und diskriminierungsfreiem Zugang. Da Naturland zudem über die EU-Öko-Verordnung hinausgeht (bzw. bei Naturland Fair zusätzlich soziale Kriterien wie faire Löhne und Arbeitsbedingungen abdeckt), gelten beide Siegel laut deutscher Gesetzesbegründung zur EmpCo-Umsetzung als Beispiel für eine "anerkannte Umwelthöchstleistung". Damit sind sie aus unserer Sicht EmpCo-konform.

      Das Siegel basiert auf einem Zertifizierungssystem mit mindestens jährlicher, verbindlicher Kontrolle durch unabhängige Kontrollstellen sowie zusätzlichen Stichprobenkontrollen und öffentlich einsehbaren Verbandsrichtlinien – genau das verlangt die EmpCo-Richtlinie von einem zulässigen Nachhaltigkeitssiegel. Da Bioland zudem über die EU-Öko-Mindeststandards hinausgeht (u. a. verbindliche jährliche Tierwohlkontrollen auf allen tierhaltenden Betrieben), ist es EmpCo-konform, solange die begleitende Werbeaussage konkret bleibt und keinen falschen Eindruck einer Selbstverständlichkeit erweckt.

      Der Begriff "Bio" ist gesetzlich durch die EU-Öko-Verordnung geregelt und gilt laut deutscher Gesetzesbegründung zur EmpCo-Umsetzung bei Einhaltung der Vorgaben als "anerkannte Umwelthöchstleistung". Eine weitergehende Erläuterung ist damit nicht erforderlich, solange die Vorgaben der Verordnung eingehalten werden.

      Wir empfehlen, diesen Aufkleber im Laden und auch auf der Website nicht mehr zu verwenden, da es sich bei diesen Überprüfungen nicht um ein externes Zertifizierungssystem gehandelt hat.

      Logo anerkannter Lieferant

      Der Lieferantenkatalog, als Anerkennungsverfahren des WL-DV, erfüllt nicht die Kriterien eines Zertifizierungssystem, wie sie durch die EmpCo-Richtlinie vorgegeben werden. Es fehlen (als wesentliche Elemente) die Zertifizierung und Überwachung der Standards durch einen unabhängigen Dritten.

      Beim Lieferantenkatalog handelt es sich allerdings um ein internes Qualitätssicherungssystem von Fair-Handels-Lieferanten. Er ist die Lieferantenauswahl der Mitglieds-Weltläden des Verbands und richtet sich damit in der Kommunikation ausschließlich an Weltläden und nicht an Verbraucher*innen. Er wurde nicht konzipiert, um die Bedingung der EmpCo zu erfüllen oder belegen.

      Die Anerkennung als Lieferant kann in der Kommunikation mit Verbraucher*innen nicht als Produktkennzeichnung und als Werbung verwendet werden. Beim Logo „Anerkannter Lieferant“ handelt es sich nicht um ein Produktsiegel.

      Um eventuelle Unklarheiten in Bezug auf die EmpCo zu vermeiden, wird die Wort-Bild-Marke „Anerkannter Lieferant“ ab September 2026 nicht mehr verwendet. Die Formulierung "Vom Weltladen Dachverband anerkannter Lieferant" darf jedoch im Fließtext weiterverwendet werden. Die Lieferanten sind hierzu informiert worden.

      Klappkarte "Was ist fair?"

      Allen Weltläden, die unsere Klappkarte "Was ist fair?" nutzen, empfehlen wir, diese nicht mehr zu verwenden, da sie nicht mehr aktuell ist.

      Das ist konkret zu tun

      Da die EmpCo-Regeln einen großen Spielraum zulassen, ist es schwer zu beurteilen, wie in der Rechtsprechung bestimmte Aussagen und Siegel bewertet werden. Letztendlich werden wir das erst nach dem 27. September 2026 wissen.

      Wir empfehlen euch jedoch, nach Möglichkeit Produkte mit nicht mehr zulässigen Siegeln und Labels nach dem 27. September nicht mehr im Laden zu führen oder nicht mehr zulässige Siegel zu überkleben. Einige Lieferanten stellen dafür Aufkleber zur Verfügung.

      Bei Fragen zu einzelnen Produkten, Verpackungen und Siegeln fragt am besten direkt bei euren Lieferanten nach.

      Der Weltladen-Dachverband e.V. darf im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsberatung durchführen. Er übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Er schließt jegliche Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art aus, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sofern nicht seitens des Weltladen-Dachverbandes nachweislich ein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt.


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      Stand: 10/2022

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